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Varianten

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Variante:

Für Deutschland

Anstellung mit Arbeitsvertrag in Deutschland

Die Haushaltshilfen arbeiten mit Arbeitsvertrag, d. h. der Auftraggeber wird zum Arbeitgeber, mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen wie Fortzahlung der Bezüge bei Urlaub und Krankheit, Übernahme der anteiligen Sozialversicherungsbeiträge.

Anstellung mit Arbeitsvertrag im Heimatland (Entsendung)

Die Haushaltshilfen werden bei Partnerunternehmen im Heimatland angestellt und führen dort Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ab. Das Europäische Formblatt A1 liegt jeweils vor.

Für Österreich

Die Betreuungskraft meldet Wohnsitz und das freie Gewerbe "Personenbetreuung" in Österreich an. Dadurch entsteht für die Betreuerin Sozialversicherungspflicht einschließlich Kranken- und Unfallversicherung sowie Steuerpflicht bei Überschreiten von Höchstgrenzen und Pflichtbeitrag zur Wirtschaftskammer.

Zwischen Auftraggeber und Betreuungskraft wird ein Werkvertrag geschlossen. Die Betreuungskraft muss ihre Leistungen mittels ordnungsgemäßer Rechnungen abrechnen.

Alle von uns vermittelten Hilfskräfte sind korrekt kranken- und sozialversichert.